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Aktuelle Regelungen & Info´s zu den Ampel / Stufenregelungen

Stand 23.11.2021

Jedes Bundesland kann seine eigene Stufen festlegen – es gibt KEINE einheitliche Regelung in Deutschland.

add remove Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Ampelfarbe “Grün”  =  Basisstufe

Ampelfarbe “Gelb” = Warnstufe

Ampelfarbe “Orange” = Alarmstufe.

Ampelfarbe “Rot” = Alarmstufe II

 

Die Warnstufe gilt landesweit und einheitlich für alle Landkreise und Stadtkreise in Baden-Württemberg.

add remove Bayern

In Bayern gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Ampelfarbe “Grün”

Ampelfarbe “Gelb”

Ampelfarbe “Rot”

 

Die Ampelstufe gilt landesweit und einheitlich für alle Landkreise und Stadtkreise in Bayern.

add remove Berlin

In Berlin gibt es je eine Corona-Ampel für folgenden Indikatoren: 7-Tage-Inzidenz  /  Hospitalisierungs 7-Tage-Inzidenz  /  COVID-19 ITS Belegung.

 

Ampelfarbe “Grün”

Ampelfarbe “Gelb”

Ampelfarbe “Rot”

add remove Brandenburg

Für Brandenburg wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Bremen

In Bremen und Bremerhaven gilt ein vierstufiges Warnsystem:


Warnstufe 0 =  Ampelfarbe “Grün”

Warnstufe 1  =  Ampelfarbe “Gelb”

Warnstufe 2  =  Ampelfarbe “Orange” 

Warnstufe 3  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Die Feststellung welche Warnstufe vorliegt, erfolgt für die Städte Bremen und Bremerhaven separat.

Bremen:

 

Bremerhaven:

add remove Hamburg

Für Hamburg wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Hessen

In Hessen gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Eskalationsstufe 0 =  Ampelfarbe “Grün”

Eskalationsstufe 1  =  Ampelfarbe “Gelb”

Eskalationsstufe  2  =  Ampelfarbe “Rot” 

 

Die Regeln zu den Eskalationsstufen gelten landesweit und einheitlich für alle Landkreise und Stadtkreise in Hessen.

add remove Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gilt ein vierstufiges Warnsystem:

 

Stufe 1 =  Ampelfarbe “Grün”

Stufe 2  =  Ampelfarbe “Gelb”

Stufe 3  =  Ampelfarbe “Orange” 

Stufe 4  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Die Feststellung welche Warnstufe vorliegt, erfolgt für die Land- und Stadtkreise separat.

 

add remove Niedersachsen

In Niedersachsen gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Keine Warnstufe = Ampelfarbe “Grün”  

Warnstufe 1  =  Ampelfarbe “Gelb”

Warnstufe 2  =  Ampelfarbe “Orange” 

Warnstufe 3  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Die Feststellung welche Warnstufe vorliegt, erfolgt für die Land- und Stadtkreise separat.

 

Erreicht die 7-Tagesinzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt den Wert von 50 Neuinfektionen,
so gilt hier unabhängig von der Warnstufe die 3G-Regelung.

add remove Nordrhein-Westfalen

Für Nordrhein-Westfalen wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Warnstufe 1  =  Ampelfarbe “Gelb”

Warnstufe 2  =  Ampelfarbe “Orange” 

Warnstufe 3  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Wir haben hier die offizielle Farbgebung von Rheinland-Pfalz übernommen.
Hier ist keine “grüne” Ampelfarbe vorgesehen.

 

Die Feststellung welche Warnstufe vorliegt, erfolgt für die Land- und Stadtkreise separat.

add remove Saarland

Für das Saarland wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Sachsen

In Sachsen gilt ein dreistufiges Warnsystem:

 

Keine Warnstufe = Ampelfarbe “Grün”  

Vorwarnstufe  =  Ampelfarbe “Gelb”

Überlastungsstufe  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Die Warnstufe gilt landesweit und einheitlich für alle Landkreise und Stadtkreise in Sachsen.

add remove Sachsen-Anhalt

Für Sachsen-Anhalt wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Schleswig-Holstein

Für Schleswig-Holstein wird zur Zeit keine Corona-Ampel /Stufenregelung zur Verfügung gestellt.

add remove Thüringen

In Thüringen gilt ein vierstufiges Warnsystem:

 

Basisstufe     = Ampelfarbe “Grün”  

Warnstufe 1  =  Ampelfarbe “Gelb”

Warnstufe 2  =  Ampelfarbe “Orange” 

Warnstufe 3  =  Ampelfarbe “Rot”

 

Die Feststellung welche Warnstufe vorliegt, erfolgt für die Land- und Stadtkreise separat.