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Welche Daten sind maßgeblich?

Im Infektionsschutzgesetz (§28ff vom 24.04.2021) wurde festgelegt, dass nur die vom Robert Koch-Instituts veröffentlichten Inzidenzwerte maßgeblich für die Landkreise und Bundesländer sind. Diese Daten dienen als Entscheidungsgrundlage zur Pandemiebekämpfung.

In unserer App werden ausschließlich die offiziellen Daten des RKI, der WHO sowie des Intensivbettenregisters (Kooperation RKI und DIVI) ausgewiesen.

Zukünftig soll nicht nur die 7-Tage-Inzidenz allein maßgeblich sein, auch z.B. die Hospitalisierung von Covid-19-Patienten soll berücksichtigt werden. Hierzu gibt es jedoch noch keinen offiziellen Beschluss.

Seit Mitte Juli veröffentlicht das RKI hierzu zusätzlich noch die

„7-Tage-Indizidenz Hospitalisierte gesamt“ und
„7-Tage-Inzidenz Hospitalisierte ab 60 Jahre“.

 

Warum kann es im Tagesverlauf zu Abweichungen kommen?

Die Arztpraxis aber auch andere zur Meldung verpflichtete Personen melden die COVID-19 Fälle dem zuständigen Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt meldet diese dann innerhalb von 24 Stunden an die zuständige Landesbehörde. Diese wiederum gibt die Daten einmal am Tag an das RKI weiter.

Da die Meldungen auf unterschiedlichen Wegen erfolgen (elektronisch, per Fax oder per E-Mai), haben Bund und Länder vereinbart, dass Meldungen einmal am Tage bis spätestens 0:00 Uhr an das RKI erfolgen müssen.

Somit sammelt das RKI täglich, die über den Tag hinweg eingereichten Daten und stellt diese dann ab frühestens 0:00 Uhr zur Verfügung.

Aufgrund des vorgeschriebenen Meldewegs kann es somit im Tagesverlauf zu Abweichungen der Werte zur Presse / manuell geführten Internetseiten kommen.

Hier kann es z.B. sein, dass ein Landkreis nachmittags oder abends schon Werte veröffentlicht, die das RKI dann erst am nächsten Tag um 0 Uhr veröffentlichen wird.

Da dies im Verlauf der Pandemie zu sehr vielen Verwirrungen geführt hat, wurde festgelegt, dass nur noch die vom RKI veröffentlichen Daten maßgeblich sind.